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Systemanalyse & Anlagencheck

Mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Anlagentechnik und dem Systemcheck zeichnen uns aus. Unsere besten Experten werden für diese Aufgabe entsandt. Dabei nehmen wir eine gründliche Analyse des vorhandenen Wassersystems vor; in der Regel setzt dieses eine Wasseranalyse voraus.

Wir nehmen uns die Zeit und kommen auch bei Ihnen gerne vorbei, um die Themen bzw. Herausforderungen einzugrenzen und Lösungsvorschläge hierfür anzubieten! Es erfolgt eine systematische Analyse bzw. Erfassung Ihres Systems, die neben Fragen nach der Wirtschaftlichkeit auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben oder möglichen Gefährdungen enthält.

Führen wir bei Ihnen eine (in der Regel kostenpflichtige) Analyse bzw. einen Systemcheck durch, dann unterscheiden wir zwei Teile:


  • erster Teil heißt „Hausaufgaben für Sie“, also das Ausfüllen eines Vorab-Fragebogens zu Ihrem Wassersystem.
     
  • zweiter Teil heißt „spezifische Begehung durch uns – gemeinsam mit Ihnen“, also die intensive Vor-Ort-Analyse Ihrer aktuellen Situation. 


Ein entsprechender Begehungsbericht mit aufbauenden Empfehlungen gehört zu der Analyse bzw. dem Systemcheck selbstverständlich dazu.

Speziell zum Thema „Legionellen“

Dieses Thema ist in den Fokus der Medien aber auch der Gesundheitsämter gerückt – teilweise zu Recht. Auch wir haben darauf reagiert und unsere Aktivitäten hierzu intensiviert: Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert bei einem positiven Legionellen-Befund u. a. eine „Gefährdungsanalyse“ durch einen nachgewiesenen Experten. Dieses bieten wir an!

Wir sind in der Lage und auch befugt, eine Gefährdungsanalyse nach TrinkwV durchzuführen, so dass Sie mit unserer Beurteilung auch die weiteren Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt abstimmen können:

„Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage […] bekannt, dass der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er unverzüglich

  1. Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen,
  2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber teilen dem Gesundheitsamt unverzüglich die von ihnen ergriffenen Maßnahmen mit. […] Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage unverzüglich die betroffenen Verbraucher zu informieren.“ [Stammtext Trinkwasserverordnung]