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24-h-Notfallnummer:02921 - 321 1029
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Montag08:00-16:30
Dienstag08:00-16:30
Mittwoch08:00-16:30
Donnerstag08:00-16:30
Freitag08:00-13:30
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SonntagGeschlossen

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Fachbetrieb nach WHG

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchfeführt werden. Alle Arbeiten im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden von uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

Hier finden Sie unsere Bescheinigung: Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015

1998 haben wir ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 eingeführt. Somit konnten wir schon damals die Qualität betrieblicher Leistungen und Produkte noch besser lenken und überwachen. Regelungen zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit bei der Herstellung und dem Vertrieb von unseren Produkten sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen haben wir in unserem QM-System integriert. Die Umstellung auf die jeweils fortgeschriebenen QM-Normen haben wir immer zeitnah vorgenommen und erfolgreich umgesetzt, so dass wir nun nach der aktuellen Norm DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert sind. Die Regelungen und Maßnahmen zum Umweltschutz erfolgen in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001.

Hier finden Sie unser ISO-Zertifikat: ISO Zertifikat

Arbeitsschutz mit Gütesiegel

Hier finden Sie unsere Bescheinigung: "Sicher mit System"

Erlaubnis zum Einzelhandel nach ChemVerbotsV

Erlaubnis zum Einzelhandel mit allen in Anlage 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) aufgeführten gefährlichen Stoffe und Gemische, sofern es sich um Biozid-Produkte handelt.
 

Nach Chemikalien-Verbotsverordnung muss ein (Handels-)Unternehmen für die Abgabe von Biozid-Produkten an Privatpersonen eine besondere Erlaubnis besitzen. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss in dem Unternehmen mindestens eine Person vorhanden sein, die die entsprechende Sachkunde offiziell gegenüber einer hierfür zuständigen Behörde (in NRW ist das die Bezirksregierung in Düsseldorf) nachgewiesen hat. Als erstes Unternehmen im Kreis Soest haben wir nun die Erlaubnis zum Einzelhandel von z. B. Flüssig-Chlor, Chlordioxid-Tabletten, 2-Komponenten-Chlordioxid, Kaliumpermanganat, Wasserstoffperoxid (bis 12%). Siehe auch „WTG-Produkte für die Desinfektion“.
 

Hier finden Sie unsere Erlaubsnisurkunde: Erlaubnis Abgabe Produkte nach ChemVerbotsV